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Kontrollierter Sichtflug CVFR

Starten Sie mit uns zu zu einer neuen Art des Fliegens! Die Berechtigung zur Durchführung von kontrollierten Sichtenflügen (CVFR-Berechtigung) ermöglicht es Ihnen, die als Luftraum D (um und über den Verkehrsflughäfen ausgewiesen) mit Hilfe der Luftverkehrskontrollstelle Radar zu durchfliegen. Auch im Ausland werden Sie diese Berechtigung vielfach benötigen, um auf den schnellsten Weg zu Ihrem Ziel zu gelangen. Und um eine reibungslose Umschreibung Ihrer ICAO Lizenz in die neue EASA Lizenz zu gewährleisten, ist die CVFR-Berechtigung ein absolutes muss.

Voraussetzungen

1. Inhaber einer ICAO PPL (A) oder Segelfluglizenz mit der Klassenberechtigung TMG

2. PPL-N-Inhaber (nationale Motorfluglizenz), die diesen um die CVFR-Berechtigung erweitern wollen.

    (Wenn bereits eine 2000 kg Berechtigung erworben wurde, kann mit der CVFR-Berechtigung die Lizenz nach JAR-FCL beantragt werden)

Theoretische Ausbildung (30 Stunden)

1. Luftrecht

2. Technik

3. Navigation

Praktische Ausbildung (10 Stunden) 

1Grundübungen nach Instrumenten: Horizontalflug mit Veränderung der Triebwerksleistung unter Beibehaltung von Höhe und Kurs; Kurven im Horizontalflug mit Standardquerlage, 30°
2Wiederholungen, Kurven mit Standardquerlage, zusätzlich Steig- und Sinkflug
3Langsamflug Reiseflugzustand / Standardkonfiguration / Landekonfiguration; Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Kurs;Aufrichten aus ungewöhnlichen Fluglagen (Querlagen 40° - 60°); Steilkurven 45°
4Funknavigation, An- und Abfliegen-; Anschneiden von NDB, VOR und GPS; erfliegen einer stehenden Peilung;Tracking; Standortbestimmung, Abstandsbestimmung; Transponder
5Wiederholungen; Anflug eines Flugplatzes mit VDF-Peilung / QDM-Anflug

Ausbildungskosten

Ausbildungsflugzeug Cessna á € 155,00 / h10 Stunden1.550,00 €
Fluglehrer á € 60,00 / h10 Stunden   600,00 €
Theoretische Ausbildung    300,00 €
Verwaltungsgebühr     75,00 €
Summe incl. MwSt.2.525,00 €

 

Die Ausbildung beinhaltet eine theoretische und eine praktische Prüfung.